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Ausweise scannen und speichern ist tabu

Werden Identitätsdokumente gescannt, fällt der Missbrauch der Daten leicht. Daher verbietet ein Verwaltungsgericht die Erfassung.

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HANNOVER. Firmen dürfen Personalausweise von Kunden oder Geschäftspartnern nicht einscannen und speichern. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.

Die Praxis einer Firma aus dem Landkreis Diepholz, das die Ausweise der Fahrer von Spediteuren einscannte, um den Transport von Autos zu überwachen, sei rechtswidrig.

Ein Ausweis diene der Identifizierung, indem er vorgelegt wird. Das unbeschränkte Erfassen der Daten sei unzulässig, urteilten die Richter. Einmal erfasste Daten könnten leicht missbräuchlich verwendet werden, hieß es zur Begründung.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Joachim Wahlbrink hatte zuvor von der Unternehmerin verlangt, auf das Scannen zu verzichten und bisher gespeicherte Daten zu löschen. Dagegen hatte die Unternehmerin geklagt. Eine Berufung gegen das Urteil ließ das Verwaltungsgericht nicht zu. (dpa)

Az.: 10 A 5342/11

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