eGK-Testverordnung

BÄK lehnt Plan des BMG ab

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BERLIN. Die Bundesärztekammer spricht sich gegen eine Aufhebung der Testverordnung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aus. Das wurde am Rande der conhIT bekannt. Das Bundesgesundheitsministerium hatte einen entsprechenden Referentenentwurf entwickelt. Ziel: Tests für neue Anwendungen mit der eGK entschlacken.

Werde die Verordnung ganz aufgehoben, könnten Ziele wie die Sicherstellung der Akzeptanz und der Praxistauglichkeit nicht mehr verfolgt werden, heißt es in einer Stellungnahme.

Anstelle der Erprobung medizinischer Anwendungen in Bezug auf alle Hard- und Softwarekomponenten in Verantwortung der gematik werde nun die Testung der technischen Funktionalität des Konnektors durch jeden Hersteller selbst durchgeführt.

"Dieses Vorgehen verschenkt Synergieeffekte durch den Verzicht auf ein geplantes und koordiniertes Erprobungsvorgehen und wird damit zu Interoperabilitätsproblemen im Wirkbetrieb führen", heißt es in der Stellungnahme weiter. Auch andere Organisationen lehnten die Pläne des BMG ab, unter anderem die Apotheker (ABDA) und der Marburger Bund. (ger)

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