Pflege

BGH bestätigt taggleiche Zahlungspflicht

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Kündigungsfristen im Pflegeheim berühren nicht die taggleiche Leistungsvergütung gemäß Paragraf 87a des elften Sozialgesetzbuches.

Das hat am Donnerstag der Bundesgerichtshof bestätigt und damit zugunsten eines Pflegeheimbewohners entschieden, der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält.

Er hatte seinen Heimplatz gekündigt, um in eine für ihn besser geeignete, auf MS-Patienten spezialisierte Einrichtung zu wechseln.

Nachdem er schon zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist auszog, forderte der Heimbetreiber 1493 Euro Kostenausgleich für die Restzeit. Zu Unrecht, so der BGH. Die Zahlungspflicht des Klägers ende mit dem Tag seines Auszugs. (cw)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

5 Kriterien der Charité

ME/CFS-Diagnose: So gehen Sie in der Hausarztpraxis vor

Neuer Verschlüsselungsalgorithmus in der TI

gematik verlängert Frist für Austausch der E-Arztausweise

Lesetipps
Vier mittelalte Frauen laufen gemeinsam über eine Wiese und lachen.

© Monkey Business / stock.adobe.com

Wechseljahre

5 Mythen rund um die Perimenopause: Eine Gynäkologin klärt auf

Eine Frau hält sich den schmerzenden Nacken fest

© Kay Abrahams / peopleimages.com / stock.adobe.com

Neue Therapieoptionen

Fibromyalgie: Was bringen Apps, TENS und Cannabis?