Pflege

BGH bestätigt taggleiche Zahlungspflicht

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Kündigungsfristen im Pflegeheim berühren nicht die taggleiche Leistungsvergütung gemäß Paragraf 87a des elften Sozialgesetzbuches.

Das hat am Donnerstag der Bundesgerichtshof bestätigt und damit zugunsten eines Pflegeheimbewohners entschieden, der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält.

Er hatte seinen Heimplatz gekündigt, um in eine für ihn besser geeignete, auf MS-Patienten spezialisierte Einrichtung zu wechseln.

Nachdem er schon zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist auszog, forderte der Heimbetreiber 1493 Euro Kostenausgleich für die Restzeit. Zu Unrecht, so der BGH. Die Zahlungspflicht des Klägers ende mit dem Tag seines Auszugs. (cw)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Eckwerte für Bundeshaushalt 2025

Regierung will die GKV nur mit Darlehen stützen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Keine Hürden mehr: Websites sollen künftig so problemlos wie möglich zu erfassen und zu bedienen sein.

© VZ_Art / Stock.adobe.com

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung