BGH entscheidet zur Selektion von Embryonen

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LEIPZIG/BERLIN (dpa). Ein Berliner Arzt zeigte sich selbst an, nachdem er bei drei erblich vorbelasteten Paaren Gentests an Embryonen vorgenommen hatte. Danach pflanzte er den Frauen nur jene Embryonen ein, die keinen Gendefekt aufwiesen. Diese Präimplantationsdiagnostik (PID) ist in Deutschland verboten. Die Selbstanzeige führte den Fall nun vor den Bundesgerichtshof (BGH). Der Arzt will damit Rechtssicherheit schaffen. Die Bundesanwaltschaft ging in ihrer Antragsschrift davon aus, dass Straftatbestände nicht erfüllt sind. Ob die Richter ihre Entscheidung noch am heutigen Dienstag treffen, ist offen.

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