BGH entscheidet zur Selektion von Embryonen

Veröffentlicht:

LEIPZIG/BERLIN (dpa). Ein Berliner Arzt zeigte sich selbst an, nachdem er bei drei erblich vorbelasteten Paaren Gentests an Embryonen vorgenommen hatte. Danach pflanzte er den Frauen nur jene Embryonen ein, die keinen Gendefekt aufwiesen. Diese Präimplantationsdiagnostik (PID) ist in Deutschland verboten. Die Selbstanzeige führte den Fall nun vor den Bundesgerichtshof (BGH). Der Arzt will damit Rechtssicherheit schaffen. Die Bundesanwaltschaft ging in ihrer Antragsschrift davon aus, dass Straftatbestände nicht erfüllt sind. Ob die Richter ihre Entscheidung noch am heutigen Dienstag treffen, ist offen.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Endpunkte – Herausforderungen aus der Sicht des vfa

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Spezifische Angststörung

Was ist eigentlich Tokophobie?

Arzt und Betriebsratsvorsitzender

Mitbestimmung im MVZ: „Wir haben beschlossen, dass wir einen Betriebsrat brauchen“

Lesetipps
Pneumokokken-Impfung: Wann und mit welchem Impfstoff auffrischen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Pneumokokken-Impfung: Wann und mit welchem Impfstoff auffrischen?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung