BGH erlaubt drei Jahre Probezeit für neue Partner

KARLSRUHE (mwo). Praxisgemeinschaften können für neue Partner eine Probezeit von bis zu drei Jahren vereinbaren. Ein "Hinauskündigungsrecht" bis zu dieser Dauer ist wirksam, heißt es in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.

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