BGH gibt Pfizer im Streit um Anzeigen recht

KARLSRUHE (mwo). Im Streit um den Festpreis für das Arzneimittel Sortis® (Atorvastatin) hat der Pharmakonzern Pfizer einen rechtlich-publizistischen Erfolg errungen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, durfte Pfizer seine Position in Anzeigen darlegen und dabei auch den Namen des Lipidsenkers nennen. Dies war von der Meinungsfreiheit gedeckt und daher keine unerlaubte Werbung, urteilte der BGH (wie kurz berichtet).

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Am 20. Juli 2004 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss eine Festpreisgruppe für Statine. Pfizer lehnte es ab, den Preis für Sortis® (Atorvastatin) auf den beschlossenen Festpreis zu senken. Daraufhin warf die Bundesregierung Pfizer öffentlich unethisches Handeln vor und forderte die Ärzte auf, andere Präparate zu verordnen. Pfizer reagierte mit ganzseitigen Anzeigen in Tageszeitungen mit dem Titel "Können Kassenpatienten wirklich auf Sortis® verzichten?" Der "Verband Sozialer Wettbewerb" sah darin unzulässige Arzneimittelwerbung und verklagte Pfizer.

Die Vorinstanzen urteilten unterschiedlich. In oberster Instanz gab nun der BGH dem Unternehmen Recht. Zwar sei die Anzeige durchaus auch Werbung gewesen, so die Karlsruher Richter. Angesichts des vorausgegangenen öffentlichen Streits sei es aber zulässig und legitim gewesen, dass Pfizer seinen Standpunkt auch in einer Zeitungsanzeige geäußert habe. Hierfür habe das Unternehmen das "Arzneimittel und seine Anwendungsgebiete benennen und es mit Konkurrenzprodukten vergleichen dürfen". Die Richter monierten nur, dass der Hinweis auf die Nebenwirkungen zu klein ausgefallen war.

Az.: I ZR 213/06

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