BGH stärkt die Rechte von Fonds-Anlegern

KARLSRUHE (hai). Der Bundes-gerichtshof (BGH) hat die Rechte von Anlegern geschlossener Immobilienfonds deutlich gestärkt. Nach dem jüngst ergangenen Urteil haben private Investoren grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Einlage, wenn die Lage des Grundstücks oder des Bodenwerts im Emissionsprospekt nicht korrekt angegeben ist.

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Die Richter des BGH urteilten in einem jetzt veröffentlichten Urteil, dass die Lage der Immobilie langfristig entscheidend für die Vermarktungsfähigkeit des Objekts sei. Das Rücktrittsrecht gelte bei falscher Lageangabe auch dann, wenn der Fondsinitiator eine Mietgarantie für die Immobilie abgegeben hat, heißt es explizit im Urteilsspruch. Eine Mietgarantie bedeute keine nachhaltige Sicherung der Fondsanleger, da sie "infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Vertragspartners jederzeit ausfallen kann", schreiben die Richter.

In der Vergangenheit hatten sich Mietgarantien häufig als wertlos erwiesen, weil Initiatoren die finanzielle Belastung nicht stemmen konnten und pleite gingen. Auch die Falk-Gruppe war aufgrund ihrer Mietgarantien in die Insolvenz geraten. Tausende Ärzte hatten mit den Falk-Fonds mehrere Millionen Euro verloren.

Az.: II ZR 266/07

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