Kinderwunsch

BGH verhandelt zur Kostenübernahme bei Eizellspende

Eizellspenden sind in Deutschland verboten. Muss die private Krankenversicherung (PKV) trotzdem eine erfolgreiche Kinderwunsch-Behandlung im Ausland bezahlen?

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KARLSRUHE. Die Frage, ob eine Krankenversicherung die Kosten einer im Ausland erfolgten Eizellspende übernehmen muss, hat heute den Bundesgerichtshof in Karsruhe beschäftigt. Dem Karlsruher Urteil zufolge muss diese aber nur solche Behandlungen übernehmen, die nach deutschem Recht in Deutschland erlaubt sind. Die Richter nehmen an, dass der „durchschnittliche Versicherungsnehmer“ die Musterbedingungen auch so verstehen wird.

Geklagt hat eine 47-jährige Frau, die heute Mutter von knapp vierjährigen Zwillingen ist. Schwanger wurde sie, indem sie sich im tschechischen Prag von ihrem Ehemann befruchtete Spender-Eizellen einsetzen ließ. Das kostete rund 11.000 Euro. Das Geld fordert sie von ihrer Versicherung zurück.

Nach den Musterbedingungen der PKV umfasst der Versicherungsschutz auch Behandlungen im europäischen Ausland. In Tschechien und etlichen anderen EU-Staaten ist die Eizellspende erlaubt. Das deutsche Embryonenschutzgesetz stellt sie – anders als die Samenspende – unter Strafe. Ärzten, die gegen das Verbot verstoßen, drohen bis zu drei Jahre Haft. Spenderin und Empfängerin werden nicht bestraft.

Bereits die Münchner Gerichte der Vorinstanzen waren der Auffassung, dass die Versicherung die Leistung verweigern darf. (Az. IV ZR 141/16) (dpa)

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