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BGH zu Ärzte-Bewertungsportalen: Wer zahlt, bestimmt die Musik
Der BGH begründet nun, warum Ärzte und Zahnärzte als Nicht-Zahler vom Bewertungsportal Jameda keine Gleichbehandlung mit „Premiumkunden“ verlangen konnten – und auch keine Löschung ihres Eintrags.