Praxismanagement

BKK-Chef Knieps verteidigt Telefon-AU: „Missbrauch nicht belegbar“

Auch nach Ansicht der Betriebskrankenkassen fehlt für den Vorschlag, die telefonische Krankschreibung bei Bagatellerkrankungen abzuschaffen, eine stichhaltige Begründung.

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Bricht eine Lanze für die telefonische Krankschreibung: Franz Knieps, Vorsitzender des BKK-Dachverbandes.

Bricht eine Lanze für die telefonische Krankschreibung: Franz Knieps, Vorsitzender des BKK-Dachverbandes.

© BKK Dachverband e.V.

Berlin. Der Dachverband der Betriebskrankenkassen tritt Forderungen nach Abschaffung der telefonischen Krankschreibung entgegen. Zuletzt hatte das vorige Woche der FDP-Vorsitzende und Bundesfinanzminister Christian Lindner zur Diskussion gestellt.

„Ein Missbrauch der telefonischen Krankschreibung ist entgegen jüngster Medienberichte nicht belegbar. Denn es wird schlicht nicht erfasst, ob eine Krankmeldung per Telefon oder nach einem persönlichen Termin in der Arztpraxis ausgestellt wurde“, so in einer Stellungnahme am Mittwoch der Dachverbandsvorsitzende Franz Knieps.

Auch BKK-eigene Vergleichsdaten zeigten „keine sprunghaften Veränderungen im Krankenstand“, so Knieps weiter – weder nach Einführung der Telefon-AU während der Corona-Pandemie, noch nach deren zwischenzeitlicher Aussetzung von März bis Dezember vergangenen Jahres. „Unsere Daten widersprechen also eindeutig der aktuellen Missbrauchsthese.“

„Die Telefon-AU“, so der BKK-Vorsitzende weiter, entlastet Arztpraxen und Personal. Ein erhöhtes Infektionsgeschehen bei den Atemwegserkrankungen kann durch die Aufhebung dieser Regelung nicht kaschiert werden.“ Auch sei zu bedenken, dass die Corona-Pandemie „die Sensibilität der Beschäftigten für Krankheitssymptome geschärft“ habe. Schon bei ersten Anzeichen einer Infektion lasse man sich jetzt schneller krankschreiben. Knieps: „Das zu kritisieren ist politisch und moralisch fragwürdig.“ (cw)

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