Bundessozialgericht
BSG: Off-Label-Use auch zur Therapie ungeborener Kinder möglich
Der Anspruch auf Medikamente, die noch nicht zugelassen sind, erstreckt sich auch auf Schwangere zum Schutz des ungeborenen Kindes. Das Bundessozialgericht entschied, wann ein solcher Off-Label-Use von den Krankenkassen übernommen wird.