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Abrechnung

BSG entschärft Plausi-Prüfung bei Psychotherapeuten

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KASSEL. Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Plausibilitätsprüfungen für Psychotherapeuten entschärft. Nach zwei am Mittwoch verkündeten Urteilen (Az.: B 6 KA 42/7 R und B 6 KA 43/17 R) dürfen im Tagesprofil nur 60 Minuten je Sitzung angesetzt werden, 70 Minuten nur im Quartalsprofil. Denn die zusätzlichen zehn Minuten beträfen Tätigkeiten, die nicht am selben Tag erledigt werden müssten. (mwo)

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