BSG setzt Grenzen für Sonderzulassung
KASSEL (mwo). Eine Zulassung wegen eines besonderen Bedarfs ist nur dann möglich, wenn der Bedarf "den Umfang einer wirtschaftlich tragfähigen Vertragsarztpraxis erreicht".
KASSEL (mwo). Eine Zulassung wegen eines besonderen Bedarfs ist nur dann möglich, wenn der Bedarf "den Umfang einer wirtschaftlich tragfähigen Vertragsarztpraxis erreicht".
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