Direkt zum Inhaltsbereich

Hilfsmittel

BSG verneint Daueranspruch

Kassen können von Herstellern auch für Produkte, die bereits ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen wurden, Belege für den medizinischen Nutzen einfordern.

Veröffentlicht:

KASSEL. Die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen führt nicht zu einem Daueranspruch der Hersteller. Bei einer Fortschreibung des Verzeichnisses kommen die Hilfsmittel immer wieder neu auf den Prüfstand, wie jetzt das Bundessozialgericht in Kassel zu Matratzen zur Dekubitus-Prophylaxe entschied.

Bereits im Jahr 2005 hatten die Krankenkassen entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse Wasserbetten aus dem Hilfsmittelverzeichnis gestrichen. Betroffen waren auch Produkte des klagenden Herstellers.

Der Hersteller macht geltend, es handele sich bei den Matratzen zur Dekubitus-Prophylaxe gar nicht um Wasserbetten, sondern um Hybridsysteme aus Gel, Flüssigkeit und Schaumpolster. Die Wirksamkeit sei bereits bei der erstmaligen Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis belegt worden.

Vertrauensschutz zählt nicht

Wie nun das Bundessozialgericht entschied, kann sich der Hersteller aber nicht auf Vertrauensschutz berufen. Zwar müssten die Krankenkassen ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Dabei müsse allerdings der Hersteller alle erforderlichen Unterlagen beibringen.

Wörtlich erklärten die Kasseler Richter: "Wird das Hilfsmittelverzeichnis rechtmäßig fortgeschrieben, hat der Hersteller die Erfüllung der Qualitätsanforderungen und gegebenenfalls den medizinischen Nutzen seiner Produkte im Hinblick auf diese Erkenntnisse auch dann zu belegen, wenn seine Produkte bis dahin im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt waren."

Über den konkreten Streit soll nach diesen Maßgaben nun das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle neu entscheiden. (mwo)

Bundessozialgericht

Az.: B 3 KR 20/15 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitlinie der Europäischen Gesellschaft für Urologie

Neue Klassifikation von Harnwegsinfektionen räumt mit Missverständnissen auf

Sechs Monate längeres Gesamtüberleben

Daraxonrasib beim Pankreaskarzinom: Besser als die Chemotherapie?

Lesetipps
Ein Säugling liegt auf dem Rücken auf einem Bett. Die Hände der Mutter streichen sachte über den Bauch des Kindes.

© Aurora Aesthetics / Generated with AI / Stock.adobe.com

Funktionelle gastrointestinale Störungen

Säuglingskoliken: Wie viel Schreien ist normal?

Füße mit Lymphödem

© [M]_Dr. P. Marazzi / Science Photo Library

Ödem ist nicht gleich Ödem

Lymphödem versus Lipödem: Tipps für Diagnostik und Therapie