BSG verwirft geplante Rabatte der Daimler BKK

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KASSEL (mwo). Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Mitgliedern keine gestaffelten Prämien zahlen, wenn sie nur wenige Leistungen in Anspruch nehmen. "Es gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip", urteilte am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Laut Gesetz dürften die Kassen "nur die völlige ganzjährige Nichtinanspruchnahme" mit einer Prämie belohnen. Davon ausgenommen seien lediglich Präventionsleistungen, die ärztliche Begleitung einer Schwangerschaft sowie Leistungen für Minderjährige. Damit verwarf das BSG eine geplante Satzungsänderung der Daimler Betriebskrankenkasse. Danach sollten Versicherte auch bei einem oder zwei Arztbesuchen noch eine abgestaffelte Prämie erhalten.

Das Bundesversicherungsamt hatte die Satzungsklausel nicht genehmigt - zu Recht, wie das BSG entschied: Eine "Staffelprämie" verstoße gegen das Gesetz.

Az.: B 1 A 1/09 R

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