Dialyse-Versorgung im Saarland

BVG verschiebt Entscheidung zu Dialyse

Die Dialyse-Versorgung ist lukrativ. Da kann ein Streit um Versorgungsaufträge weit führen.

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Im Streit um die Dialyse-Versorgung in Saarbrücken bleibt der Status quo vorerst weiter bestehen. Eine von zwei streitenden Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) hat vor dem Bundesverfassungsgericht zumindest einen Aufschub gegen vom Bundessozialgericht (BSG) entschiedene Änderungen erreicht und kann daher ihre Versorgung zunächst wie bisher fortführen (Az.: 1 BvR 1781/17).

Umstritten ist, ob ein aus einer BAG ausscheidender Arzt seinen Versorgungsauftrag mitnehmen und damit auch in eine konkurrierende Dialyse-BAG einbringen kann. Das BSG hatte mehrfach entschieden, dass dies nicht der Fall ist. Danach bleibt der Versorgungsauftrag in der ursprünglichen BAG. Als Konsequenz kann eine Dialyse-BAG für einen ausscheidenden Arzt einen Nachfolger in die Praxis holen. Dagegen muss der Ausscheidende einen neuen Versorgungsantrag stellen. Wie das BSG weiter entschieden hatte, können die BAG und andere Wettbewerber diesen aber anfechten. Im Streitfall hatte der ausscheidende Arzt für seine neue BAG einen Versorgungsauftrag bekommen. Die bisherige BAG focht diesen erfolgreich an, das BSG hatte allerdings eine Übergangsfrist bis zum Jahresende 2017 gesetzt, um Praxen und Patienten die Möglichkeit zu geben, sich neu zu orientieren.

Hiergegen rief die BAG, in die der ausgeschiedene Arzt gegangen war, das Bundesverfassungsgericht an. Dies setzte nun die Wirkung des BSG-Urteils vorläufig aus und verlängerte damit den Status quo "für die Dauer von sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung in der Hauptsache". Eine inhaltliche Vorentscheidung liegt darin allerdings nicht. Die Richter begründeten ihren Beschluss mit einer Folgenabwägung: Sei die Beschwerde unbegründet, würde die Aussetzung die Neuordnung der Dialyse-Versorgung lediglich um einige Monate verschieben. Erweise sie sich aber als begründet, entstünden der klagenden BAG "schon jetzt schwere und nahezu irreparable berufliche und wirtschaftliche Nachteile". (mwo)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

10 Fragen, 10 Antworten

Ausgeschlafen trotz Schichtdienst: Wie das klappen kann

Interview

Wie Ärzte in Stresssituationen richtig reagieren können

Lesetipps
Umrisse mehrere Menschen in bunten Farben.

© Pandagolik / stock.adobe.com

Krebs in Deutschland

Bei zwei Krebsarten nahm die Sterblichkeit am stärksten ab

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an