"Vorsintflutliche" Klinikplanung

Bald nur noch 1400 Kliniken?

Rüdiger Strehl, früher kaufmännischer Chef des Uniklinikums Tübingen, hält die Klinikplanung für "vorsintflutlich" - und empfiehlt kräftiges Aufräumen.

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Findet die heutige Krankenhausplanung "politisiert und methodisch unzulänglich": Rüdiger Strehl.

Findet die heutige Krankenhausplanung "politisiert und methodisch unzulänglich": Rüdiger Strehl.

© Uni Tübingen

MÜNCHEN. Eine Neuordnung der Krankenhauslandschaft ist nach Ansicht des Tübinger Gesundheitsexperten Rüdiger Strehl überfällig. Die Krankenhausplanung sei ihrer Aufgabe in den vergangenen Jahren in keiner Weise nachgekommen, kritisierte der langjährige Kaufmännische Direktor des Uniklinikums Tübingen.

"Unsere Krankenhausplanung ist vorsintflutlich, politisiert und methodisch unzulänglich", sagte Strehl beim 15. Münchner Klinik Seminar. Die Ist-Situation sei über die Jahre unkritisch fortgeschrieben worden, bei den Angeboten gebe es Wildwuchs.

Ein Kapazitätsabbau auf bundesweit etwa 1400 Krankenhäuser wäre "mühelos zu rechtfertigen", so Strehl.

Im internationalen Vergleich habe Deutschland 50 Prozent mehr Krankenhausbetten pro Einwohner und 30 Prozent mehr Fälle als andere OECD-Staaten. Mehr als die Hälfte aller Krankenhäuser in Deutschland haben weniger als 200 Betten, so Strehl.

Überkapazitäten gebe es nicht nur bei den Krankenhäusern, sondern auch im nichtstationären Bereich und dort vor allem in der hoch spezialisierten fachärztlichen Versorgung. Hier sollte es ebenso wie für den Reha-Bereich Schnittstellen zur Krankenhausplanung geben.

Bei der Betrachtung der derzeitigen Situation dürfe man die Dynamiken an der Basis nicht unterschätzen, meinte Strehl. "Ärzte lernen alles, können alles, wollen alles machen", sagte er.

Oberärzte, die an der Universität keine Professur bekommen haben, würden anschließend im kommunalen oder freigemeinnützigen Krankenhaus die gleiche Medizin wie an der Universität betreiben.

Hinzu komme der durch das DRG-System gestützte Schulterschluss von Chefärzten und Klinik-Management. Die Gewerkschaften achteten auf die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Patienten wünschten eine leichte Erreichbarkeit. Auch die Lokalpolitiker und die Medien würden mitreden. Die Folge: "Ein zerfleddertes Krankenhausrecht verhindert eine sinnvolle Planung".

Die Einführung von Mindestmengen habe Hoffnungen geweckt. Tatsächlich habe aber dann das Bundessozialgericht die Mindestmengenregelung für Knieprothesen und für die Neonatologie bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt. "Wenn die Politik mit dem Instrument Mindestmengen etwas bewirken will, brauchen wir gerichtsunabhängige Verfahren", erklärte Strehl.

Skeptisch zeigte sich Strehl auch angesichts des jüngsten Versuchs der Bundesregierung mit Hilfe von Qualitätsanforderungen, die ein neues Institut entwickeln soll, Überkapazitäten zu reduzieren.

Es bleibe die Frage: "Was geschieht mit guten Häusern, die überflüssig sind und was ist mit schlechten Häusern, die notwendig sind?", so Strehl. (sto)

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