Mecklenburg-Vorpommern
Barmer-Landeschef fordert Ende der Begrenzung für Videosprechstunden
Eine Begrenzung für Videosprechstunden stehe der digitalen Gesundheitsversorgung im Wege, moniert der Barmer-Chef in Mecklenburg-Vorpommern. Dort geht nach Zuwachs in der Pandemie die Zahl der Onlinebehandlungen zurück.
Veröffentlicht:Schwerin. Die Inanspruchnahme von Videosprechstunden bei Ärztinnen und Ärzten ist in Mecklenburg-Vorpommern nach dem deutlichen Anstieg während der Corona-Pandemie erwartungsgemäß wieder gesunken.
Wie aus Abrechnungsdaten der Barmer-Krankenkasse hervorgeht, wurden auf dem Höhepunkt der Pandemie 2021 von den Ärztinnen und Ärzten im Land insgesamt 6.650 Videosprechstunden für Barmer-Versicherte abgerechnet. Im Jahr 2022 seien es noch 5.620 Onlinebehandlungen gewesen und damit 15 Prozent weniger, teilte die Krankenkasse mit.
Der rückläufige Trend setze sich im laufenden Jahr fort. So seien im ersten Quartal 2023 rund 1.360 Videosprechstunden abgerechnet worden, 33 Prozent weniger als im Vergleichsquartal des Jahres 2022 und 45 Prozent weniger als 2021.
„Onlinebehandlungen haben während der Corona-Pandemie bei Versicherten und beim medizinischen Personal deutlich an Akzeptanz gewonnen“, konstatierte Barmer-Landesgeschäftsführer Henning Kutzbach. Videosprechstunden sparten Wege, trügen dazu bei, Infektionen zu vermeiden und böten zeitliche Flexibilität. „Daher sollten sie als fester Bestandteil der Patientenbetreuung unbegrenzt eingesetzt und abgerechnet werden können“, forderte Kutzbach.
Nach seinen Angaben erlaubte eine Sonderregelung während der Corona-Pandemie Ärzten und Psychotherapeuten bis Ende März 2022 unbegrenzt Videosprechstunden abzurechnen. Danach sei die Zahl von Videoterminen gesetzlich auf 30 Prozent der Kapazität einer Praxis beschränkt worden. Dies stehe der digitalen Gesundheitsversorgung aber im Wege, monierte Kutzbach.
Gerade für die Patientenbetreuung im ländlichen Raum halten Fachleute Videosprechstunden für unverzichtbar. Laut Kutzbach ist die Ausweitung der Videosprechstunde im Entwurf für das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens enthalten, mit dem sich der Bundesrat am vorigen Freitag befasst habe. (dpa/mv)