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Barrierefreiheit in der Praxis: Unrichtige Angaben können zum Bumerang werden

Wer seine Arztpraxis in einer Online-Arztsuche als barrierefrei einstuft, sollte auch wirklich barrierefrei sein. Sonst verkehrt sich der vermeintliche Service leicht in Groll auf der Seite der Zielgruppe. Das wäre schlecht für den Ruf.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

BERLIN / HAMBURG. Ärger in Berlin-Neutempelhof: Der Rollstuhlfahrer Martin M. aus Berlin hat über die Online-Arztsuche www.arzt-auskunft.de mehrere Arztpraxen in seinem Wohnumfeld ausgesucht, die dort als "rollstuhlgerecht" oder als "ebenerdig  oder Fahrstuhl" klassifiziert waren. Bei der Überprüfung der 22 Praxen stellt sich heraus, dass nur eine einzige Praxis für ihn ohne Barriere frei zugänglich war. Die restlichen Praxen waren zwar zum Teil innerhalb der Praxisräume barrierefrei, aber im Eingangsbereich war mindestens eine Stufe zu erklimmen, die Rollstuhlfahrer vor Probleme stellt, wenn sie allein in die Praxis kommen wollen.

Dr. Peter Müller, Vorstandsvorsitzender der Hamburger Stiftung Gesundheit, die die besagte Arztsuche betreibt, zeigt Verständnis für die Verärgerung. Er nimmt die Begebenheit aus Berlin zum Anlass, um Praxischefs für richtige Angaben zur Barrierefreiheit ihrer Praxen zu sensibilisieren - und weist gleichzeitig darauf hin, dass Beanstandungen wegen nur vermeintlicher Barrierefreiheit eher die Ausnahme sind.

Müller vermutet, dass viele der Falschangabe bezichtigten Ärzte bei der Kennzeichnung ihrer Praxis als barrierefrei nur die Praxis selbst im Blick hatten, nicht aber die Zufahrtswege sowie die Lifte. Auch sei vielen unter Umständen nicht klar, dass eine einzige Stufe für gebrechliche Patienten eine noch bewältigbare Hürde darstellt, für Rollstuhlfahrer aber nur schwer überwindbar sei.

In einem groß angelegten Projekt, bei dem die "Ärzte Zeitung" Medienpartner ist, hat es sich die Stiftung Gesundheit zur Aufgabe gemacht, Deutschlands barrierefreie Praxen in ihre Arzt-Auskunft zu integrieren (wir berichteten).

Wie Müller betont, seien die Kriterien bei der Registrierung und Klassifizierung der jeweiligen Praxis hinterlegt. Da die Angaben nicht im Einzelfall überprüft werden könnten, sei die Stiftung allerdings auf deren Richtigkeit angewiesen.

Müller warnt auch vor leichtfertigen Angaben: "Wer seine Praxis als barrierefrei bezeichnet, weckt Hoffnungen bei den Zielgruppen. Wird diese Erwartung enttäuscht, kann sich das ziemlich schnell ins Gegenteil verkehren. Die Praxis kann dann eventuell einen schlechten Ruf bekommen - unter Menschen mit Behinderung wie auch in deren Familien und Bekanntenkreis."

www.arzt-auskunft.de

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