Drogenpolitik

Bayern will Drug Checking in letzter Minute verhindern

Bayern hat sich bisher nicht als Vorreiter einer liberalen Drogenpolitik betätigt. Mit einer neuen Bundesratsinitiative bleibt der Freistaat seiner Linie treu.

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München. Bayern hält nichts von einer öffentlichen Prüfung illegal erworbener psychoaktiver Substanzen („Drug-Checking“). Und fordert deshalb eine Rücknahme des Gesetzgebungsvorhabens, Modellprojekte zum Drug-Checking zu ermöglichen. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes war Teil der letzten Ergänzungen des Lieferengpassgesetzes (ALBVVG), das der Bundestag am 23. Juni verabschiedet hat.

Durch Drug-Checking, heißt es in dem Änderungsantrag der Ampel-Fraktionen, könnten „schwere Gesundheitsgefahren und sogar Todesfälle vermieden werden“. Die Substanzkontrolle diene einerseits der Konsumenten-Warnung. Andererseits ermögliche sie den Behörden „eine bessere Kenntnis, welche Stoffe auf dem Drogenmarkt gehandelt werden“.

Zur morgigen Plenumssitzung des Bundesrates will Bayern nun einen Antrag einbringen, der die Bundesregierung auffordert, „einen Gesetzentwurf vorzulegen“, durch den die Modellversuchsoption „wieder aus dem Gesetz entfernt wird“. Für den Falle einer neuerlichen Gesetzesinitiative zum Drug-Checking sei „sicherzustellen, dass den Ländern eine angemessene Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wird“.

Unter anderem macht Bayern in seinem Antrag geltend, Drug-Checking könne „insbesondere bei Jugendlichen zusätzliche Anreize für den Konsum auch harter Drogen setzen“. Zudem werde „eine aktive Unterstützung des Drogenkonsums in Drogenkonsumräumen erlaubt“. Auch wenn die geplante Regelung zunächst nur Modellvorhaben in den Blick nehme, sei damit dennoch „eine Grundsatzentscheidung zugunsten des Drug-Checkings verbunden“. Den Ländern müsse es ermöglicht werden, dazu „ fundiert inhaltlich Stellung zu nehmen.“ (cw)

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