Leistungsbewilligung

Bei Ablehnung Widerspruch!

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BERLIN. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) empfiehlt Patienten mit chronischen Wunden, denen ihre Krankenkasse die Leistungsbewilligung ablehnt, innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einzulegen und für eine bestmögliche Versorgung nach dem aktuellen Stand der Technik zu kämpfen.

Hintergrund ist, dass die Kassen Leistungen für Versicherte zum Teil sehr unterschiedlich bewilligen. Das zeigt eine aktuelle Studie des IGES-Instituts im Auftrag des Patientenbeauftragten der Bundesregierung.

Laut Studie legen Versicherte bei fast jeder vierten abgelehnten Leistung im Bereich der Vorsorge und Rehabilitation Widerspruch ein, in mehr als der Hälfte der Fälle erfolgreich, so der BVMed. (maw)

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