Direkt zum Inhaltsbereich

Bei Arzt-Insolvenz darf KV Forderungen nicht aufrechnen

KASSEL (mwo). Geht ein Vertragsarzt in die Insolvenz, so kann die KV alte Rückforderungsansprüche nicht mit neuen Honoraranforderungen verrechnen. Das hat der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel entschieden.

Veröffentlicht:

Als Konsequenz gehen die Altforderungen der KV in die Masseschulden des Arztes mit ein und werden daher in der Regel nur zu einem Bruchteil befriedigt. Im Streitfall ging ein Arzt in Bayern in die Insolvenz, arbeitete aber weiter.

Die KV rechnete ab dem ersten Quartal 2005 mit einer rechtskräftigen Rückforderung von über 50.000 Euro auf und behielt entsprechend Teile der laufenden Honorare ein. Dagegen klagte der Insolvenzverwalter.

Mit Erfolg: Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Aufrechnung von Altschulden mit neuen Umsätzen unzulässig, urteilte das BSG. Zulässig sei allenfalls eine "quartalsgleiche Richtigstellung" mit Rückforderungen und Honoraren aus dem gleichen Quartal. Für die danach fälligen Nachzahlungen laufenden Honorars hat der Insolvenzverwalter allerdings keinen Anspruch auf Zinsen, so das BSG weiter.

Az.: B 6 KA 14/10 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hormone, Schwangerschaft, Wechseljahre

Warum ein Diabetes Frauen anders trifft als Männer

Raumfahrtmediziner im Porträt

Jens Jordan – ein Arzt für Weltall und Erde

Lesetipps
Dreidimensionale gerenderte Darstellung der Anatomie des menschlichen Herzens.

© PIC4U / stock.adobe.com

Schutzmechanismus entdeckt?

Warum Krebs im Herzen selten vorkommt

Eine Frau hat einen kleinen Ventilator in der Hand.

© Marcus Brandt/dpa

Auf einen Blick

Unsere Beiträge zum Thema Hitze in der Übersicht