Der Arzt und das Recht

Bei IGeL müssen Ärzte auch über die Kosten umfassend aufklären

Das Diagnose- und Therapiespektrum in vielen Haus- und Facharztpraxen umfaßt auch sinnvolle Leistungen, die nicht kassenüblich sind und deren Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen zudem ungewiß ist. Für Kollegen wichtig: Sie müssen bei IGeL-Angeboten ihre Patienten darauf hinweisen, daß diese Leistungen nicht von der Kasse bezahlt werden. Im Einzelfall sind Ärzte sogar verpflichtet, darüber aufzuklären, ob die private Krankenversicherung die Leistung übernimmt.

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