Bei der Blutentnahme hört die Aufklärungspflicht auf

Die Aufklärungspflicht von Ärzten hat dort ihre Grenzen, wo sie im Praxisalltag zu erheblichem Aufwand führen würde. Für Blutentnahmen gilt sie - so ein Landgericht - demnach nicht.

Veröffentlicht:
Ein Risiko der Blutentnahme: Nerven können verletzt werden.

Ein Risiko der Blutentnahme: Nerven können verletzt werden.

© Klaus Rose

HEIDELBERG (fl). Wird bei einem Patienten während einer Behandlung Blut abgenommen, muss der Arzt nicht über mögliche Risiken wie Nervenverletzungen aufklären.

Dies hat das Landgericht Heidelberg in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden und damit die Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage eines Patienten zurückgewiesen.

Der Arzt müsse nicht über gesundheitliche Risiken aufklären, die sich dem medizinischen Laien ohnehin aus der Art des Eingriffs erschließen, so die Richter.

Geklagt hatte ein Patient, dem am rechten Handgelenk Blut entnommen wurde. Der Mann hatte zehn Tage zuvor eine Mandeloperation vornehmen lassen. Als er schließlich mit Schluckbeschwerden und im dehydrierten Zustand erneut seinen HNO-Arzt aufsuchte, wurde die Blutentnahme veranlasst.

Beim Einstich wurde allerdings ein Nerv verletzt. Daraufhin traten starke Schmerzen und Lähmungserscheinungen auf. Erst nach einer Operation konnten diese behoben werden. Es blieb jedoch eine ausgeprägte Schwäche der rechten Hand.

Der Patient meinte, dass die Blutentnahme am Handgelenk gar nicht nötig gewesen sei. Er hätte zudem über die Risiken der Blutentnahme aufgeklärt werden müssen.

Wegen dieser Pflichtverletzung forderte er mindestens 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie 7.500 Euro als Verdienstausfallentschädigung, für Haushaltsführungsschadenersatz und für die angefallene Anwaltsvergütung.

Das Landgericht stellte jedoch klar, dass kein schuldhafter medizinischer Behandlungsfehler vorlag. Die Blutentnahme am Handrücken war bei dem Patienten medizinisch nicht zu beanstanden. Der Arzt habe auch nicht seine Aufklärungspflicht verletzt.

Bei so einem geringen Eingriff müsse der Patient nicht über die geringen Risiken, wie eine Hautrötung oder eine seltene Nervenirritation aufgeklärt werden.

Im klinischen Massengeschäft würde es sonst zu erheblichem Aufwand sowie weiteren Kosten kommen, wenn bei jeder Blutentnahme der Patient über deren Risiken informiert werden müsse.

Anders sehe dies jedoch bei der Blutspende aus. Hier bestehe eine Informationspflicht. Denn Nervenverletzungen würden wegen der größeren Kanülen häufiger auftreten als bei einer normalen Blutentnahme.

Az.: 4 O 95/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Anwalt wurde erst zu früh, dann zu spät aktiv

Widerspruch gegen E-Mail einer KV-Mitarbeiterin lief ins Leere

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kognitive Funktionen bei Gewichtsabnahme

Adipositas: Gewichtsverlust könnte das Gehirn verjüngen

Lesetipps
Ein älterer Herr, der einen medizinischen Fragebogen ausfüllt.

© buritora / stock.adobe.com

Metaanalyse

Subjektive Krankheitsbelastung bei Krebs prognostisch relevant

Eine junge Frau fasst sich an ihren schmerzenden Ellenbogen.

© Rabizo Anatolii / stock.adobe.com

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“