Verwaltungsgericht Göttingen

Bei zweimaligem Studienfachwechsel erlischt BAföG-Anspruch

Nach einem Semester im Fach Wirtschaft und einem in Geologie wollte eine Studentin noch Förderung für ein Medizinstudium erhalten. Dies lehnte das Verwaltungsgericht Göttingen ab.

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Studenten im Hörsaal.

Der Staat ist nicht sehr geduldig, wenn er Studenten fördern soll, die häufiger ihr Fach wechseln.

© Waltraud Grubitzsch / dpa

Göttingen. Wer zweimal sein Studienfach gewechselt hat, um dann ein Medizinstudium im Ausland aufzunehmen, hat keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG). Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Das Gericht wies damit einen Antrag einer Medizinstudentin auf einstweiligen Rechtsschutz gegen einen ablehnenden Bescheid des Studentenwerks zurück.

Die Antragstellerin hatte zunächst im Wintersemester 2018/19 ein Studium in der Fachrichtung Wirtschaft und Sprachen an der Universität Jena begonnen. Bereits nach dem ersten Fachsemester gab sie dieses Studium auf und wechselte an die Universität Göttingen, wo sie – wiederum nur ein Semester lang – Geowissenschaften studierte. In jedem Semester hatte sie sich auch um einen Medizin-Studienplatz in Deutschland beworben, immer ohne Erfolg. Nachdem auch die dritte Bewerbung gescheitert war, begann sie im Wintersemester 2019/20 ein Medizinstudium an einer Universität in Rumänien.

Das Studentenwerk lehnte es allerdings ab, ihr für dieses Studium in einem nunmehr dritten Fach BAföG zu gewähren, da für den zweiten Fachrichtungswechsel kein wichtiger Grund ersichtlich sei.

Wichtiger Grund für Fachwechsel notwendig

Das Gericht verwies darauf, dass nur dann BAföG für eine andere Ausbildung geleistet werde, wenn der Auszubildende aus wichtigem oder unabweisbarem Grund die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt habe.

Nach Ansicht des Gerichts hat die Studentin nicht glaubhaft gemacht, dass für diesen nochmaligen Wechsel ein wichtiger Grund vorgelegen habe. Die Antragstellerin habe selbst erklärt, dass das Medizinstudium von vornherein am meisten ihren Neigungen entsprochen habe. Grund für den Studienabbruch im Fach Geowissenschaften sei ihr Entschluss gewesen, auf ein Medizinstudium im Ausland auszuweichen. Die Aufnahme eines Auslandsstudiums im Wunschstudiengang wäre jedoch bereits nach der Aufgabe des ersten Studienfachs möglich gewesen. (pid)

Verwaltungsgericht Göttingen

Aktenzeichen 2 B 141/20.

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