Folge 11

Beim Haus stellen sich Fragen über Fragen

Das gemeinsame Haus kann zu einem zentralen und teuren Streitpunkt bei Ehescheidungen werden.

Von Rudolf Haibach Veröffentlicht:
Der Traum vom gemeinsamen Haus kann im Scheidungsfall schnell zum Albtraum werden.

Der Traum vom gemeinsamen Haus kann im Scheidungsfall schnell zum Albtraum werden.

© momanuma / fotolia.com

  • Soll das Haus verkauft werden? Was ist, wenn nicht?
  • Wer übernimmt das Haus?
  • Wer zahlt in Zukunft die Kosten?
  • Was ist dann mit dem Zugewinn und den restlichen Schulden?

Der wichtigste Rat zuerst: Versuchen Sie, Gerichtsprozesse zu vermeiden, denn meist sind es dann gleich mehrere - mit hohen Streitwerten in mehreren Instanzen.

Alle Probleme lassen sich lösen. Es gibt mehrere Optionen. Die Immobilie bleibt im gemeinsamen Eigentum, man einigt sich über die zukünftige Nutzung (wer wohnt darin?), wie viel Miete wird von dem zukünftigen Bewohner gezahlt, darf auch ein neuer Partner darin wohnen?

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass ein Ehegatte dem anderen seinen Anteil an dem Haus verkauft. Meist bietet sich dieser Weg an, wenn der im Haus gebliebene Gatte Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns hat, sodass er dann kein größeres Kapital aufbringen muss. Diese Lösung sollte auf jeden Fall mit dem Steuerberater besprochen werden, da steuerliche Nachteile nicht ausgeschlossen werden können.

Kommt keine Einigung zustande, sollte die Immobilie veräußert und der Erlös nach Abzug der Verbindlichkeiten geteilt werden. Dabei spielen Banken eine große Rolle. Es ist nicht nur die Restschuld an die Bank zu zahlen, sondern meist auch eine Vorfälligkeitsentschädigung, die schnell fünfstellige Beträge erreicht.

Können sich die Eheleute nicht einigen, muss eine Teilungsversteigerung eingeleitet werden. Hierzu muss eine der beiden Parteien bei Gericht Antrag auf die Versteigerung des Grundstücks stellen.

Kauft ein Ehegatte dem anderen dessen Grundstücksteil ab oder haben die Parteien das Haus gemeinsam an einen Dritten verkauft, sollten bei der Schlussabrechnung immer auch die Ansprüche auf den Zugewinnausgleich in die gesamte Angelegenheit mit einbezogen werden. Praktisch sieht dies wie folgt aus:

Glossar

Vorfälligkeitsentschädigung: Die Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet den Schadenersatzanspruch der Bank, sofern der Bank durch eine vorzeitige Kündigung des Kredites ein finanzieller Schaden entsteht.

Mann und Frau gehört ein Haus im Miteigentum je zur Hälfte. Das Haus hat einen Wert in Höhe von 700 000 Euro, die Frau möchte es übernehmen. Der Wert des Hausanteils des Mannes entspricht (zufällig) der Höhe des Zugewinnausgleichsbetrages, den er an die Frau zu zahlen hat. Sie muss daher an den Mann nichts zahlen.

Wenn aber die Eheleute das Haus an einen Dritten verkaufen, würde der Ehemann 350 000 Euro erhalten, müsste aber diesen Betrag gleich wieder an seine Ehefrau auszahlen, weil sie neben dem eigenen Verkaufserlös auch noch Anspruch auf Zugewinn hat. Insgesamt würde sie dann 700 0000 Euro erhalten (350000 Euro aus dem Zugewinn und 350 000 Euro aus dem Verkauf des Hauses).

Gelingt all das nicht, lässt sich eine Versteigerung wohl kaum vermeiden. Der meist niedrigere Erlös wird dann zwischen den Parteien zunächst hälftig geteilt. Kann man sich auch in dieser Hinsicht nicht einigen, müsste sogar noch ein selbstständiger Rechtsstreit über die Erlösverteilung geführt werden.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Warum der Goldpreis weiter steigen wird

Finanzmärkte

apoBank blickt optimistisch auf das Anlagejahr 2026

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Krebs in Deutschland

Bei zwei Krebsarten nahm die Sterblichkeit am stärksten ab

Geldanlage

Vermögen auf Rezept: Wie sich eine langfristige Finanzplanung auszahlt

Lesetipps
Die Luftbelastung in Innenräumen mit Reinigungsprodukten betrifft jede Person. Sie beeinflusst unsere Lungenfunktion, und das lebenslang. Diese Gefahr wird unterschätzt. So die Meinung einer Pneumologin aus Italien.

© natali_mis / stock.adobe.com

Verschmutzte Luft

Was Reinigungsmittel in der Lunge anrichten können