Urteil
Belegarztbett befreit nicht vom Notdienst
Das Bundessozialgericht hat einen Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen mit zahnärztlicher Zweitzulassung zum ärztlichen Notdienst verdonnert.
Das Bundessozialgericht hat einen Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen mit zahnärztlicher Zweitzulassung zum ärztlichen Notdienst verdonnert.
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