Arzneiverordnung

Berliner Ärzte werden nach Durchschnittswerten geprüft

Nicht mehr nach Richtgrößen, sondern nach Durchschnittswerten werden Berliner Vertragsärzte seit diesem Jahr bei der Verordnung von Arznei- und Heilmitteln geprüft. Für bestimmte Wirkstoffe wird es auch Zielquoten geben.

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:

Berlin. Eine einfache Geburt war die neue Vereinbarung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht. Von „zähen und emotional geführten Verhandlungen“ mit den Kassenverbänden berichtet die KV Berlin. Entscheiden musste schließlich das Landesschiedsamt. Herausgekommen ist ein Mix von Prüfung nach Durchschnittswerten und Zielquoten bei bestimmten Wirkstoffen. Als Erfolg rechnet sich die KV an, die vollständige Streichung der regionalen Praxisbesonderheiten in dem Schiedsamtsverfahren verhindert zu haben.

Kritisch erst ab 40 Prozent über Schnitt

Kernpunkt der neuen Vereinbarung ist, dass die Wirtschaftlichkeit verordneter Leistungen jetzt anhand Durchschnittswerten gemessen wird. Praxen, die mehr als 40 Prozent über dem Fachgruppenschnitt liegen, werden geprüft. Maßstab ist also nicht mehr, wie bisher, ein vorher bekanntes „Budget“, sondern der aktuelle tatsächliche Fachgruppendurchschnitt.

Da dieser zwangsläufig erst nach Ende des Prüfungszeitraums feststeht, will die KV den Ärzten bei der Einschätzung ihrer Verordnungen helfen, indem sie die Fachgruppendurchschnitte der jüngsten Vergangenheit veröffentlicht. „Das sind jedoch keine verbindlichen Größen, sondern lediglich eine Orientierung“, so die KV.

Zielquoten noch zu vereinbaren

Für bestimmte Wirkstoffe hat das Landesschiedsamt ein Zielquotenmodell mit Höchst- und Mindestquoten festgesetzt. Für Hausärzte wird es für Arzneimittelgruppen wie etwa Lipidsenker, Protonenpumpenhemmer, ACE-Hemmer oder orale Antikoagulantien Leitsubstanzen mit Zielquoten geben. Die Zielhöhen stehen noch nicht fest. Sie müssen noch in der Arzneimittelvereinbarung ausgehandelt werden.

Fest steht allerdings, dass bei Zielerreichung die betreffenden Verordnungskosten aus dem Verordnungsvolumen einer Praxis herausgerechnet werden. (juk)

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