Kommentar

Berufserfahrung ist kein K.o.-Kriterium

Von Antonia von Alten Veröffentlicht:

Eine Entscheidung zieht oft weitere nach sich. Der Ärztemangel auf dem Land hat die Politiker der großen Koalition dazu bewogen, die Altersgrenze von 68 Jahren für niedergelassene Ärzte aufzuheben. Das war eine gute und richtige Entscheidung.

Zum einen für die Ärzte, die nicht als "junge Alte" ihren Ruhestand genießen wollen, sondern trotz schlechter Honorierung weiter für ihre Patienten da sein wollen. Zum anderen für die Kranken, denen dort, wo Ärztemangel herrscht - meist auf dem flachen Land und besonders in den neuen Bundesländern, lange Fahrt- und Wartezeiten bevorstehen.

Der Schuss geht jedoch dort nach hinten los, wo es keinen Ärztemangel, sondern nur einen Mangel an zugelassenen Praxen gibt, wie dieser Tage in Duisburg deutlich wurde. Dass junge Ärzte, die bereit sind, sich als Vertragsärzte niederzulassen, benachteiligt werden und einfach aus dem "Anciennitätsprinzip" heraus derjenige vorgezogen wird, der die längere Berufserfahrung hat, kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.

Nach der 68er Regelung sollte nun der Paragraf 13 aus dem Sozialgesetzbuch gestrichen werden, der Berufserfahrung als unumstößliches K.o.-Kriterium für die Vergabe einer Kassenzulassung vorsieht.

Lesen Sie dazu auch: Im Wettbewerb um Kassenzulassungen sind die Jungen im Nachteil

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