Tipps für die Abrechnung
Berufstauglichkeit - das ist immer IGeL
NEU-ISENBURG (hpa). In Zeiten der zunehmenden Allergisierung stellt sich für Patienten immer häufiger die Frage: Bin ich für diesen oder jenen Beruf geeignet? Immer wenn ein Patient mit dieser Frage kommt, handelt es sich bei Klärung des Problems - außer bei der Jugendschutzuntersuchung - um eine klassische Fragestellung für IGeL, es kann also nur nach GOÄ abgerechnet werden.
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