Wucher
Besserer Schutz vor Warteschleifen
BERLIN/BONN. Zum Schutz vor überzogenen Gebühren müssen die meisten Warteschleifen für Telefonkunden seit 1. Juni kostenlos sein. Bei Service-Nummern wie 0180 oder 0900 sind solche Schleifen künftig nur noch zulässig, wenn sie umsonst sind oder für den ganzen Anruf ohnehin ein Festpreis gilt.
Auch bei Gratis-Nummern bleiben Warteschleifen erlaubt, ebenso bei normalen Ortsvorwahlen - hierfür sind dann aber die üblichen Gebühren zu zahlen. Bei Verstößen drohen Anbietern Bußgelder bis zu 100.000 Euro.
Die Änderungen sind Teil einer 2012 beschlossenen Reform des Telekommunikationsrechts. Danach dürfen auch nachgelagerte Warteschleifen nichts kosten, wenn der Anrufer im Lauf eines Telefonats weitergeleitet wird.
Bei Service-Nummern müssen Verbraucher zudem gleich zu Beginn informiert werden, wie lange die Schleife voraussichtlich dauern wird. Angesagt werden muss auch, dass ein Festpreis für den Anruf berechnet oder die Schleife kostenlos sein wird.
Die Vorschriften gelten für Telefonate aus dem Festnetz und von Handys. Wenn Kunden einen Pauschaltarif (Flatrate) für normale Festnetzverbindungen haben, fallen bei Hotlines mit Ortsvorwahlen auch keine Kosten für Warteschleifen an.
Für die neuen gesetzlichen Vorgaben hat die Bundesnetzagentur die Nummern 0180-6 (Abrechnung zum Festpreis) und 0180-7 (kostenlose Warteschleife von maximal 30 Sekunden) eingerichtet. Die Bundesnetzagentur betonte, Verbraucher könnten sich mit Beschwerden über Warteschleifen bei der Behörde melden. (dpa)