Verbraucherrecht

Bestellung eines Treppenlifts kann widerrufen werden

Veröffentlicht:

BERLIN. Kaufverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (telefonisch, per Fax oder online) geschlossen werden, können binnen 14 Tagen widerrufen werden. Das gilt auch für den Kauf eines Treppenlifts, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen einen Anbieter entschieden (Az.: 7 O 5463/18).

Der hatte in seinen AGB das Widerrufsrecht ausgeschlossen und sich auf die Ausnahme für Waren berufen, die Kundenbedürfnissen angepasst werden. Das Gericht sah das anders: Beim Kauf eines Treppenliftes handele es sich nicht um einen Liefer- sondern einen Werkvertrag über eine funktionierende Einheit; dafür kenne das Gesetz keinen Ausschluss des Widerrufsrechts.

Auch in weiteren Klagepunkten hatte der vzbv Erfolg. So habe das Gericht auch eine Klausel in den Geschäftsbedingungen für unzulässig erklärt, wonach sichtbare Mängel der Lifte spätestens zwei Wochen nach Montage „schriftlich“ reklamiert werden müssten. Dagegen urteilten die Fürther Richter, dass gesetzlich eine Reklamation „in Textform“ ausreiche, also etwa auch per E-Mail und ohne eigenhändige Unterschrift.

Darüber hinaus darf sich der beklagte Anbieter nicht das Recht vorbehalten, bei Lieferung mangelhafter Treppenlifte uneingeschränkt oft nachzubessern. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Metaanalyse

Keine Evidenz für die meisten Statin-Nebenwirkungen

Röntgen-Thorax führte zur Diagnose

Kasuistik: Negativer D-Dimer-Test trotz akuter Lungenembolie

Lesetipps
Das Zusammenspiel zwischen Vermögensverwalter und Anlegerin oder Anleger läuft am besten, wenn die Schritte der Geldanlage anschaulich erklärt werden.

© M+Isolation+Photo / stock.adobe.com

Geldanlage

Was einen guten Vermögensverwalter ausmacht

Eine Frau liegt erschöpft auf einem Sofa.

© fizkes / stock.adobe.com

Patientenumfrage

Krebs: So häufig sind Tumorschmerzen