Bieten Ärzte IGeL sauber an?
FRANKFURT/MAIN (maw). Halten sich niedergelassene Ärzte an die rechtlich verbindlichen Spielregeln, wenn es um das Anbieten und Erbringen von Selbstzahlerleistungen geht? Das wollen 14 Verbraucherzentralen anhand einer Online-Befragung herausfinden.
Veröffentlicht:Nach Aussage der Verbraucherzentrale Hessen gehen die Konsumentenschützer davon aus, dass der therapeutische Nutzen der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) "meist zweifelhaft" ist.
Daher wollen sie prüfen, "an welchen Stellen Bedarf nach Regeln besteht", um "unnötige Belastungen der Patienten" zu verhindern.
Unter www.verbraucher.de können alle Patienten, die in den vergangenen zwölf Monaten IGeL in Anspruch genommen haben, 13 Fragen beantworten.
Wer mehrmals Selbstzahlerangebote nachgefragt hat, soll seine Erfahrungen mit der zuletzt erbrachten IGeL preisgeben. Teilnahmeschluss ist der 16. Juli.
Gefragt wird auch, ob der Arzt die Patienten ausreichend informiert hat
Bei einer Umfrage-Teilnahme müssen Patienten zunächst angeben, für welche IGeL sie sich entschieden hatten.
Inhaltlich geht es bei den Fragen zum Beispiel darum, ob das Angebot von Praxis- oder Patientenseite initiiert wurde, oder ob der Arzt vor der Behandlung ausreichend über Kosten, Nutzen und Risiken des Eingriffs informiert hat.
Auch wird gefragt, ob die Patienten vor der IGeL-Erbringung von Arztseite aus einen schriftlichen Behandlungsvertrag unterschrieben haben.
Ermöglicht wird die Befragung laut Verbraucherzentrale durch eine Projektförderung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.