Richtgrößenprüfung

Bleibt sie oder nicht?

Im Entwurf des Versorgungsstärkungs­gesetzes ist vorgesehen, die Richtgrößenprüfungen für 2017 zu streichen. Die KV Westfalen-Lippe hofft, dass es schneller geht.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

DORTMUND. Wenn es nach Dr. Wolfgang-Axel Dryden geht, wird es in Westfalen-Lippe bereits im Jahr 2016 keine Richtgrößenprüfungen mehr geben.

Der Vorstandsvorsitzende der KV Westfalen-Lippe (KVWL) kündigte bei der Vertreterversammlung an, dass die KV darüber verstärkt das Gespräch mit den Krankenkassen suchen werde.

Schließlich sei die im Referentenentwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) - wenn auch erst für 2017 vorgesehene - Streichung der Richtgrößenprüfungen auf ein "Sechs-Augen-Gespräch im Münsterland" zurückzuführen, sagte Dryden.

"Ich fühle mich persönlich dem beteiligten Politiker verpflichtet, die gemeinsam erörterte Lösung zeitnah umzusetzen". Er hofft, dass es dem ebenfalls beteiligten Kassenchef ähnlich geht.

Nach der Abschaffung der Richtgrößen müssten die niedergelassenen Ärzte beweisen, dass sie eine sachgerechte Versorgung der Patienten mit Arznei- und Heilmitteln zu wirtschaftlichen Kosten gewährleisten können, betonte Dryden.

"Dieses Projekt wird uns noch über längere Zeit fordern."

Entscheidend sei, dass der Arzt die richtige Diagnose stellt und bei einer Behandlungsnotwendigkeit die richtige Art und Dauer der Therapie wählt. "Stimmen alle diese Faktoren, ist der Preis eigentlich völlig irrelevant."

Natürlich könne der Arzt auch den wirtschaftlichen Aspekt einer Behandlung beeinflussen, das spiele aber erst im zweiten Schritt eine Rolle, etwa durch die Verordnung von Generika, das Zulassen der Aut-idem-Substitution oder das Ausnutzen des Patentauslaufs etwas bei Biologicals.

Wer als Arzt diese Kriterien bei der Verordnung erfüllt, handele wirtschaftlich, betont Dryden. Allerdings müsse er das zeitgleich mit der Verordnung erkennen können.

"Wir lehnen den bisherigen Blindflug einer statistisch kostenorientierten und medizinisch nicht nachvollziehbaren Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vehement ab!"

Die notwendige Transparenz müsse von den Praxisverwaltungssystemen unterstützt werden, forderte er. Nur das erzeuge bei den Kollegen Sicherheit.

"Diese Sicherheit wird den Patienten am stärksten nutzen, weil es keine angstgesteuerte Verordnungsverweigerung oder -verzögerung mehr gibt."

Die Kabinettsfassung des VSG enthält überraschend die geplante Streichung der Richtgrößenprüfungen nicht mehr. Aber erst die Beratung im Bundestag wird endgültig zeigen, wie sich die Koalition in dieser Frage positioniert.

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