Direkt zum Inhaltsbereich

"Blöde Kuh" kostet Nachbarin 700 Euro

Veröffentlicht:

FRANKFURT AM MAIN (dpa). Eine Frau aus Hessen muss ihrer Nachbarin 700 Euro zahlen, da sie diese mehrfach als "blöde Kuh" beschimpft hatte. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt steht der Nachbarin neben dem Anspruch auf Unterlassung dieser Behauptung auch das Schmerzensgeld zu. Das berichtet die Fachzeitschrift "OLG-Report".

Für einen Anspruch auf Schmerzensgeld müsse der Geschädigte nicht nachweisen, dass die ehrverletzenden Äußerungen zu gesundheitlichen Schäden geführt hätten, erklärte das Gericht. Vielmehr genüge es, wenn die Äußerung das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen beeinträchtigt habe.Az.: 16 U 15/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitlinien-Update

Welcher Kompressionsstrumpf ist der richtige?

Lesetipps
Farbige Röntgenaufnahme der Lendenwirbelsäule mit einem Kompressionsbruch

© ALAIN POL / Science Photo Library

Risikopatienten identifizieren

Osteoporose: So verhindern Sie die (nächste) Fraktur

Group of people over vintage colors background smiling with hands on chest with closed eyes and grateful gesture on face. Health concept.

© Krakenimages.com / stock.adobe.com

Diskriminierung

Rassismus in der Hausarztpraxis: Warum Hinschauen die Versorgung verbessert