Blutprobe auch ohne Richterbeschluss gültig
KOBLENZ (dpa). Nach einer Drogenfahrt darf einem Autofahrer der Führerschein auch dann entzogen werden, wenn die Blutprobe ohne richterliche Anordnung entnommen wurde. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Diese Blutproben könnten in behördlichen Verfahren verwertet werden, anders als bei strafrechtlichen Ermittlungen, erklärte das Gericht.
Az.: 10 B 11226/09.OVG