Direkt zum Inhaltsbereich

Brille kaputt: Nach Unfall gibt es den Neupreis

MÜNSTER (ava). Wird eine Brille bei einem Unfall zerstört, bekommt der Geschädigte ein vergleichbares neues Modell ersetzt. Auf dieses Urteil des Landgerichts Münster hat jetzt der Bund der Versicherten hingewiesen.

Veröffentlicht:

Geklagt hatte ein Mann, der schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde. Dabei ging seine fünf Jahre alte Brille kaputt. Der Haftpflichtversicherer des Schädigers wollte nur einen Teil der Kosten zahlen.

Az.: 1 S 8/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundesamt für Soziale Sicherung

Kampf gegen Upcoding: Kassenaufsicht gelähmt von Bürokratie

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
An Asian senior man’s hand relax on the bed side while sleeping

© Reagan Liew Zhi Sin / Getty Images / iStock

Pflichten, Abrechnung und Angehörigenwünsche

Worauf es bei der ärztlichen Leichenschau ankommt

Nahaufnahme wie ein Dermatologe die Muttermale des Patienten mit einem Dermatoskop untersucht.

© Andrej Zhernovoj / stock.adobe.com

Vergleich mit Dermatologen

Künstlich intelligente Melanom-Diagnostik scheint verlässlich