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Brille kaputt: Nach Unfall gibt es den Neupreis

MÜNSTER (ava). Wird eine Brille bei einem Unfall zerstört, bekommt der Geschädigte ein vergleichbares neues Modell ersetzt. Auf dieses Urteil des Landgerichts Münster hat jetzt der Bund der Versicherten hingewiesen.

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Geklagt hatte ein Mann, der schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde. Dabei ging seine fünf Jahre alte Brille kaputt. Der Haftpflichtversicherer des Schädigers wollte nur einen Teil der Kosten zahlen.

Az.: 1 S 8/09

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