Brille kaputt: Nach Unfall gibt es den Neupreis

MÜNSTER (ava). Wird eine Brille bei einem Unfall zerstört, bekommt der Geschädigte ein vergleichbares neues Modell ersetzt. Auf dieses Urteil des Landgerichts Münster hat jetzt der Bund der Versicherten hingewiesen.

Veröffentlicht:

Geklagt hatte ein Mann, der schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde. Dabei ging seine fünf Jahre alte Brille kaputt. Der Haftpflichtversicherer des Schädigers wollte nur einen Teil der Kosten zahlen.

Az.: 1 S 8/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Landessozialgericht Potsdam

Erfundene GOÄ-Ziffer ist nicht berechnungsfähig

Bundesgerichtshof

BGH bestätigt Urteil gegen falsche Ärztin aus Osnabrück

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

Das ist neu in der S3-Leitlinie Colitis ulcerosa

ARE-Wochenbericht

Aktuell immer weniger Influenza-Erkrankungen

Lesetipps
Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Pro & Contra

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?