Menschen mit Behinderung
Broschüre gibt Tipps zur Eingliederung
NEU-ISENBURG. Mit "ABC Rehabilitation" hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. nun eine Broschüre herausgebracht, die Menschen mit einer Körperbehinderung, aber auch Arbeitgebern verständlich zeigt, welche Ansprüche und Pflichten sich aus dem Sozialgesetzbuch ergeben.
Arbeitgeber finden darin zudem hilfreiche Infos zur Gestaltung eines barrierefreien Arbeitsplatzes und welche finanzielle Unterstützung es dafür gibt. (eb)
Die Broschüre gibt es unter www.bsk-ev.org/shop für 3,50 Euro




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


