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Personalkosten

Bundesarbeitsminister Heil kündigt Steigerung des Mindestlohnes an

Die gesetzliche Lohnuntergrenze soll im kommenden Jahr auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen.

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Berlin. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will den Beschluss der Mindestlohnkommission zur Anhebung der gesetzlichen Lohnuntergrenze im kommenden Jahr auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro umsetzen. Er kündigte am Montag in Berlin eine entsprechende Verordnung an.

„Ich weiß, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Gewerkschaften durchaus einen höheren Mindestlohn gewünscht hätten“, sagte Heil. Er verwies aber auf das Mindestlohngesetz. Demnach könne die Bundesregierung nur den Vorschlag der Kommission umsetzen oder nicht. Die Alternative wäre keine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar, „was angesichts der Inflationsentwicklung nicht verantwortbar ist.“

Die mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzte Mindestlohnkommission hatte zuvor nach langen Verhandlungen ihren Vorschlag für die künftige Höhe des Mindestlohns vorgelegt. Der Vorschlag fiel allerdings erstmals in der Geschichte der Kommission nicht einvernehmlich aus. Den Gewerkschaftsvertretern in der Kommission ist der Anstieg um insgesamt 82 Cent zu niedrig, sie wurden aber überstimmt.

In Kraft tritt der Vorschlag der Kommission laut Mindestlohngesetz erst nach Verordnung durch die Bundesregierung. Normalerweise ist das Formsache. Wegen der Einwände der Gewerkschaften diesmal nicht. „Mir war wichtig, dass der Mindestlohn steigt, dass er sich fortentwickelt und das wird auch passieren“, sagte Heil. (dpa)

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