Bundesausschuß darf Hinweise zur Arzneiverordnung geben
KASSEL (mwo/HL). Der Gemeinsame Bundesausschuß (GBA) durfte seit dem Jahr 2000 Therapiehinweise zur Verordnung von Medikamenten geben. Das Bundessozialgericht hat damit eine Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen im Streit um Verordnungseinschränkungen für Clopidogrel aufgehoben und zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen.