Bundessozialgericht stärkt erneut junge Psycho-Praxen

Veröffentlicht:
Auch schon früher hatte das BSG im Sinne junger Praxen entschieden.

Auch schon früher hatte das BSG im Sinne junger Praxen entschieden.

© wolterfoto / imago

KASSEL (mwo). Junge Praxen müssen mindestens auf den durchschnittlichen Umsatz vergleichbarer Alt-Praxen wachsen können. Das hat der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel bekräftigt. Im konkreten Fall einer Therapeutin aus Hessen kam es danach zu einem Vergleich.

Die Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie hatte 2005 ihre Praxis in Mittelhessen aufgemacht. Zum neuen EBM sah die hessische Honorarverteilung einen "Auffüllbetrag" vor, der Ärzten einen Fallwert von mindestens 95 Prozent des Vorjahres sicherte. Bei den Therapeuten sanken die Fallwerte wegen der neuen Regelleistungsvolumina drastisch. Faktisch schöpften sie danach 2005 in Hessen die Hälfte ihrer Einkünfte aus der Besitzstandsklausel. Weil ihre neue Praxis keinen Bestand aus 2004 hatte, bekam dagegen die Therapeutin im Ergebnis nur das halbe Geld je Fall.

Schon früher hatte das BSG entschieden, dass junge Praxen die Möglichkeit haben müssen, zumindest auf den Gruppendurchschnitt zu wachsen. Schon in der mündlichen Verhandlung deutete der Senat an, dass dies wohl auch bei Besitzstandsklauseln gelten würde. Um ein entsprechendes Grundsatzurteil zu vermeiden, sagte die KV Hessen in einem Vergleich der Therapeutin die Honorierung ihrer Fälle mit 95 Prozent des Gruppendurchschnitts zu.

Az.: B 6 KA 17/09 R

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Versorgung von Privatpatienten

PKV-Vergütung bringt Praxen knapp 74.000 Euro zusätzlich

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Skizze eines alternativen Versorgungsmodells

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Interview zu den Empfehlungen

Allgemeinmediziner: „Die 24h-Blutdruckmessung ist nicht besonders praktikabel“

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung