CDU und CSU legen Streit um Erbschaftsteuer bei

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BERLIN (dpa). CDU und CSU haben sich bei der Reform der Erbschaftsteuer nach heftigem Streit auf eine gemeinsame Verhandlungsposition verständigt. Die kontroversen Fragen - die Vererbung von Wohneigentum und mittelständischen Betrieben - seien geklärt, sagte CSU-Generalsekretär Karl-Theodor zu Guttenberg. Ob es zu einem Durchbruch in der monatelangen Hängepartie kommt, hängt nun von den Gesprächen mit der SPD ab.

Die Verhandlungen auf Koalitionsebene sollen an diesem Montag in eine neue Runde gehen.Die Spitzen von CDU und CSU hatten bis in die Nacht zum Freitag im Kanzleramt über die Reformpläne beraten. Die CSU hatte sich gegen den bisherigen und von ihr mit ausgehandelten Koalitions-Kompromiss gewehrt. Sie verlangte mehr Begünstigungen für Hauseigentümer und Firmenerben. Dies hatte einen heftigen Streit auch im Unionslager ausgelöst. Die CSU hat nach den Worten von Landesgruppenchef Peter Ramsauer innerhalb der Union wesentliche Forderungen durchgesetzt. Die jetzt formulierte Unionslinie orientiere sich "ganz klar an der CSU- Position, was die Vererbung von betrieblichem Vermögen und von Privatvermögen anbelangt".

Dies sei eine gute Grundlage, um mit der SPD zu einer Lösung zu kommen, sagte Ramsauer.Bei den Steuerbegünstigungen für Firmenerben plädiert die Union laut Ramsauer für zwei Wahl-Modelle. Der 85-Prozent-Steuerrabatt wird gewährt, wenn die Substanz des Betriebes sieben Jahre lang erhalten bleibt. Außerdem darf die Summe der Löhne der Beschäftigen in diesem Zeitraum einen bestimmten Betrag nicht unterschreiten - damit sollen zum Beispiel Entlassungen im großen Stil verhindert werden. Beim zweiten Modell soll die Erbschaftsteuer komplett wegfallen, wenn Betriebssubstanz und Lohnsumme zehn Jahre lang gehalten werden.Beim selbst genutzten, familieneigenen Wohnimmobilien fordert die Union laut Ramsauer nun einen speziellen Freibetrag von 1,5 Millionen pro Ehegatten oder Kind.

In aller Regel würde dann bei weiterem familiären Eigennutz eine Immobilie steuerfrei vererbt oder verschenkt werden. Rechtliche Probleme erwartet Ramsauer nicht. Zuletzt gab es Bedenken, ob dies den Vorgaben der Verfassungsrichter gerecht wird, die eine Gleichbehandlung von Immobilien- und Geldvermögen fordern.Die CSU pocht weiter auf deutlich höhere steuerfreie Vermögen für Kinder und Ehegatten. Der bisherige Gesetzentwurf sieht für jedes Kind je Elternteil einen Steuer-Freibetrag von 400 000 Euro alle zehn Jahre vor. Das ist fast doppelt so viel wie heute.

Damit soll die vom Verfassungsgericht geforderte Immobilien-Höherbewertung aufgefangen werden. Ein Kind würde demnach Vermögen von 800 000 Euro steuerfrei vererbt oder geschenkt bekommen. Erst dann langt der Fiskus zu. Für Ehegatten soll der Freibetrag von 307 000 auf 500 000 Euro steigen.Die CSU will den Kinderfreibetrag auf je 600 000 Euro und den für Ehegatten auf eine Million Euro anheben. Die höheren Freibeträge hat sie ins Spiel gebracht, falls sie ihre Forderung nach regionalen Freibeträgen, die die Länder selbst festlegen, nicht durchsetzen kann.

Bayern will so ein Bewertungsgefälle - etwa zwischen der Villa in München und dem Haus in Vorpommern - ausgleichen. Dies lehnt nicht nur die SPD ab, auch Union-Länder sind gegen regionale Freibeträge.Der neue CSU-Chef und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hält eine Regionalisierung nach wie vor für die beste Lösung. Sollte dies aber nicht durchsetzbar sein, müsse es so hohe Freibeträge geben, dass bei eigengenutztem Wohneigentum eine nahezu komplette Steuerbefreiung möglich sei.

Die SPD hatte die CSU-Forderungen nach deutlich höheren Freibeträgen zuletzt abgelehnt. "Das hat mit dem Vermögen normaler Menschen nichts mehr zu tun", hieß es in der SPD. "Es geht nur noch um Entlastungen für Millionäre." Kernforderung der SPD ist es, das Steueraufkommen bei jährlich vier Milliarden Euro zu halten. Bei hohen Freibeträgen würde das Steueraufkommen aber geschmälert.

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