Kommentar zu ärztlicher Fortbildung
CME-Fortbildung: Den Privaten das Geld, der Kammer die Mühe?
Kommerzielle Fortbildungen sind einem Urteil zufolge nicht per se interessengeleitet. Die Kammer muss das nachweisen, wenn sie CME-Punkte verweigert. Unfair, findet unser Autor Martin Wortmann.
Veröffentlicht:Private Fortbildungen nur dort, wo Geld zu holen ist? Und den Rest macht die dem Gemeinwohl verpflichtete Ärztekammer? Geht es nach dem Verwaltungsgericht Hamburg, könnte so die Zukunft aussehen.
Denn nach einem aktuellen Urteil gegen die Ärztekammer Hamburg dürfen sich private Veranstalter auf die Pharmakotherapie beschränken und von den Herstellern unbegrenzt Sponsorengelder einwerben. Dass dies zu interessengeleiteten Informationen führt, soll die Ärztekammer in jedem Einzelfall nachweisen. Das wäre nicht praktikabel und würde die Neutralität der Fortbildungen gefährden.
Verwaltungsgericht Hamburg
Auch kommerzielle Fortbildung ist CME-fähig
Die Ärztekammer Hamburg hat Berufung eingelegt und hat dabei auch rechtlich gute Argumente auf ihrer Seite. So könnten die „Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung“ der Bundesärztekammer wohl als verbindlich gelten, auch wenn sie in der Fortbildungsordnung nur mit dem Wort „sollen“ in Bezug genommen wurden.
Ein Angriffspunkt allerdings bleibt: Wenn private Fortbildungsveranstalter zugelassen sind, dann bedeutet jede Regulierung einen Eingriff in deren Berufsfreiheit. Eine gesetzliche Grundlage hierfür ließe sich vielleicht ableiten, doch eine ausdrückliche Regelung dazu fehlt. Der Gesetzgeber sollte diese Grundlage nun umgehend schaffen.
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