Chefarzt-Kündigung wegen Wiederheirat geht an EuGH

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ERFURT. Das Bundesarbeitsgericht stellt sich im Streit um die Kündigung eines Chefarztes durch eine katholische Klinik gegen das Bundesverfassungsgericht. Die Richter zweifeln daran, ob kirchliche Arbeitgeber nach EU-Recht katholische und anders-konfessionelle Arbeitnehmer bei Kündigungen unterschiedlich behandeln darf, und hat die Frage dem Europäischen Gerichtshof nun zur Prüfung vorgelegt. (fl)

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