Abrechnung

Corona-Pandemie: Ab sofort volles Porto für Rezeptversand

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Berlin. Portokosten für die Versendung von Rezepten und Überweisungen werden ab sofort vollständig erstattet. Darauf weist die KBV hin. Das Briefporto kann jetzt gemäß EBM-Position 40122 (90 Cent) abgerechnet werden. Die Regelung ist zunächst befristet bis Ende Juni.

Im Einzelnen betrifft das: Arzneimittel-Folgeverordnungen, die Verordnung einer Krankenbeförderung, Überweisungen, Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege sowie Folgeverordnungen für Heilmittel. Der Versand per Post ist nur bei bekannten Patienten möglich.

Als bekannt gilt, wer im laufenden Quartal oder im Vorquartal in der Praxis persönlich vorstellig war. (syc)
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