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Berufskrankheiten

DGUV gegen Unterlassungszwang

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) fordert die Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts. In ihrem am Donnerstag vorgelegten Weißbuch schlägt sie unter anderem vor, den Unterlassungszwang abzuschaffen.

Neun von derzeit 77 Berufskrankheiten würden nur anerkannt, wenn die Betroffenen so schwer erkrankt sind, dass sie die ursächlichen Tätigkeiten aufgeben müssten.

Könne eine Pflegekraft mit einer schweren Wirbelsäulenerkrankung dank Präventionsmaßnahmen ihren Job weiter ausüben, könnte ihre Erkrankung nicht als Berufskrankheit anerkannt werden. Dafür müsste sie nach geltendem Recht den Job aufgeben. Das sei auch nicht im Sinne des Arbeitgebers. (maw)

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