Urteil

"Darf einem Arzt nicht unterlaufen"

Wegen Verstoßes gegen ärztliche Behandlungsregeln muss ein Dermatologe 100.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Veröffentlicht:

KÖLN. Bei dermatologischen Auffälligkeiten muss ein Hautarzt einen bösartigen Befund differentialdiagnostisch ausschließen. Sorgt er nicht für ausreichende histologische Befundung und bestellt den Patienten nicht wieder ein, ist das ein grober Behandlungsfehler.

Die durch das zu spät erkannte Melanom bis zum Tod führende Verschlechterung des Gesundheitszustandes rechtfertigt ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem nicht rechtskräftigen Urteil entschieden ( Az.: 26 U 63/15).

Eine 55-jährige Frau war wegen der Verfärbung eines Zehennagels in eine dermatologische Gemeinschaftspraxis gegangen. Sie berichtete von einer Stoßverletzung. Der Hautarzt vermutete ein Nagelhämatom und forderte eine Nagelprobe zur histologischen Untersuchung an.

Die ergab eine bakterielle Infektion. Darüber wurde die Frau telefonisch informiert, eine weitere Behandlung unterblieb.

Zweitmeinung eingeholt

Weil die Verfärbung im folgenden Jahr nicht wegging, suchte die Frau einen zweiten Hautarzt auf. Der diagnostizierte Krebs. In der Folge entwickelten sich Metastasen in Lunge und Lymphknoten. Die Frau starb mehr als vier Jahre nach dem Besuch der Gemeinschaftspraxis.

Der beklagte Hautarzt hätte die Nagelprobe selbst entnehmen müssen, so das OLG. "Nur dieser konnte aufgrund seiner hautärztlichen Kenntnisse das für die Probe relevante Gebiet sicher bestimmen."

Und er hätte die Patientin wieder einbestellen müssen, da er sich nicht darauf verlassen konnte, dass ihr die Notwendigkeit einer weiteren Behandlung bekannt war.

Richter urteilen: Fehlverhalten

Die Richter gingen von einem Fehlverhalten aus, "bei dem eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln verstoßen worden ist, und das aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil es einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf". (iss)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Anhörung im Gesundheitsausschuss

Patientenrechte: Die Krux mit der Beweislastverteilung

Juristische Fallstricke

So lassen sich Haftungsrisiken in der Hausarztpraxis minimieren

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Acalabrutinib: TTNT-Update der AMPLIFY-Studie und RWE-Daten

© jarun011 / stock.adobe.com

Chronische lymphatische Leukämie

Acalabrutinib: TTNT-Update der AMPLIFY-Studie und RWE-Daten

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
PARPi plus ARPi: Nur bei BRCA-Mutation oder auch für Patienten ohne Mutation?

© samunella / stock.adobe.com

Metastasiertes kastrationsresistentes Prostatakarzinom

PARPi plus ARPi: Nur bei BRCA-Mutation oder auch für Patienten ohne Mutation?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
MRT-Bildgebung und Monitoring

© wedmoments.stock / stock.adobe.com

Plexiforme Neurofibrome bei Neurofibromatose Typ 1

MRT-Bildgebung und Monitoring

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: Alexion Pharma Germany GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Lesetipps
Ei Spiegelei in einer Pfanne

© Kevsan / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Sind Eier wirklich so gefährlich für Herz und Gefäße?