Darlehensverträge ohne Widerrufbelehrung ungültig

DÜSSELDORF (ava). Wenn eine Bank ihre Kunden nicht in einer Widerrufbelehrung darauf hinweist, dass es sich bei einer Finanzierung einer fremdfinanzierten Lebensversicherung um ein verbundenes Geschäft handelt, ist der Darlehensvertrag ungültig und muss rückabgewickelt werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

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Um eine fremdfinanzierte Altersvorsorge mit der britischen Gesellschaft Clerical Medical Investment abzuschließen, hatten zwei Kunden in den Jahren 2002 bzw. 2004 einen Kredit bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) aufgenommen. Die Erträge aus der Versicherung entwickelten sich nicht wie erwartet und reichten nicht, um die laufenden Zinszahlungen zu decken.

Die Kunden kündigten die Darlehensverträge und bekamen vor Gericht Recht. Eine Sprecherin der apoBank wies darauf hin, dass es sich um zwei Einzelfälle gehandelt habe.

Az.: I-9 U 150/10 und 151/11

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