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Steuer

Das ändert sich 2015

Der Bundesrat hat noch am Freitag einige Neuerungen im Steuerrecht durchgewunken.

Veröffentlicht:

BERLIN. Ab Januar müssen sich Ärzte als Praxisinhaber und Privatperson auf einige steuerliche Neuregelungen einstellen. Der Bundesrat hat noch am Freitag dem Zollkodexgesetz und dem Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung zugestimmt.

Damit treten strengere Regeln für die steuerliche Selbstanzeige in Kraft. Künftig bleibt Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 Euro straffrei.

Schärfere Regeln für Selbstanzeige

Bei höheren Beträgen wird von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eines Zuschlags abgesehen werden.

Dieser beträgt bei einem Hinterziehungsvolumen von mehr als 25.000 Euro 10 Prozent, ab 100.000 Euro 15 und bei mehr als einer Million Euro 20 Prozent. Außerdem erhöht sich die Verjährungsfrist auf zehn Jahre.

Positiver wirkt sich hingegen das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften aus.

Danach können Praxisinhaber für Betriebsfeiern und -ausflüge künftig pro Mitarbeiter und Veranstaltung 110 Euro abgabenfrei ausgeben - und zwar für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr.

Wird die Freigrenze überschritten, muss nur der Betrag darüber versteuert werden.

Außerdem können sie ihren Mitarbeitern - für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf - zusätzlich zum Arbeitslohn steuerfrei Leistungen bis zu einer Grenze von 600 Euro pro Jahr zukommen lassen.

Und zwar dann, wenn die kurzfristige Notbetreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen aus beruflichen Gründen notwendig ist. Die Betreuung darf auch im privaten Haushalt des Arbeitnehmers stattfinden. (reh)

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