Steuer

Das ändert sich 2015

Der Bundesrat hat noch am Freitag einige Neuerungen im Steuerrecht durchgewunken.

Veröffentlicht:

BERLIN. Ab Januar müssen sich Ärzte als Praxisinhaber und Privatperson auf einige steuerliche Neuregelungen einstellen. Der Bundesrat hat noch am Freitag dem Zollkodexgesetz und dem Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung zugestimmt.

Damit treten strengere Regeln für die steuerliche Selbstanzeige in Kraft. Künftig bleibt Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 Euro straffrei.

Schärfere Regeln für Selbstanzeige

Bei höheren Beträgen wird von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eines Zuschlags abgesehen werden.

Dieser beträgt bei einem Hinterziehungsvolumen von mehr als 25.000 Euro 10 Prozent, ab 100.000 Euro 15 und bei mehr als einer Million Euro 20 Prozent. Außerdem erhöht sich die Verjährungsfrist auf zehn Jahre.

Positiver wirkt sich hingegen das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften aus.

Danach können Praxisinhaber für Betriebsfeiern und -ausflüge künftig pro Mitarbeiter und Veranstaltung 110 Euro abgabenfrei ausgeben - und zwar für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr.

Wird die Freigrenze überschritten, muss nur der Betrag darüber versteuert werden.

Außerdem können sie ihren Mitarbeitern - für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf - zusätzlich zum Arbeitslohn steuerfrei Leistungen bis zu einer Grenze von 600 Euro pro Jahr zukommen lassen.

Und zwar dann, wenn die kurzfristige Notbetreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen aus beruflichen Gründen notwendig ist. Die Betreuung darf auch im privaten Haushalt des Arbeitnehmers stattfinden. (reh)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Anlageklassen sich 2026 lohnen

Geldanlage

Was einen guten Vermögensverwalter ausmacht

Praxiswissen Geldanlage

Rücklagen für plötzlichen Geldbedarf: Auf die Dosis kommt es an

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ergänzung zu Antibiotika?

Mit intravaginaler Ascorbinsäure gegen bakterielle Vaginose

Review

RAS-Blocker präoperativ eher nicht absetzen?

Lesetipps