Steuer

Das ändert sich 2015

Der Bundesrat hat noch am Freitag einige Neuerungen im Steuerrecht durchgewunken.

Veröffentlicht:

BERLIN. Ab Januar müssen sich Ärzte als Praxisinhaber und Privatperson auf einige steuerliche Neuregelungen einstellen. Der Bundesrat hat noch am Freitag dem Zollkodexgesetz und dem Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung zugestimmt.

Damit treten strengere Regeln für die steuerliche Selbstanzeige in Kraft. Künftig bleibt Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 Euro straffrei.

Schärfere Regeln für Selbstanzeige

Bei höheren Beträgen wird von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eines Zuschlags abgesehen werden.

Dieser beträgt bei einem Hinterziehungsvolumen von mehr als 25.000 Euro 10 Prozent, ab 100.000 Euro 15 und bei mehr als einer Million Euro 20 Prozent. Außerdem erhöht sich die Verjährungsfrist auf zehn Jahre.

Positiver wirkt sich hingegen das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften aus.

Danach können Praxisinhaber für Betriebsfeiern und -ausflüge künftig pro Mitarbeiter und Veranstaltung 110 Euro abgabenfrei ausgeben - und zwar für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr.

Wird die Freigrenze überschritten, muss nur der Betrag darüber versteuert werden.

Außerdem können sie ihren Mitarbeitern - für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf - zusätzlich zum Arbeitslohn steuerfrei Leistungen bis zu einer Grenze von 600 Euro pro Jahr zukommen lassen.

Und zwar dann, wenn die kurzfristige Notbetreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen aus beruflichen Gründen notwendig ist. Die Betreuung darf auch im privaten Haushalt des Arbeitnehmers stattfinden. (reh)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Wie Benchmarks Erfolg messen

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Anlageklassen sich 2026 lohnen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Wie eine Gynäkologin ihre Krebserkrankung in einem Comic verarbeitet

Herzinfarkt-Prävention

Diabetes: Grippeimpfung schützt das Herz!

Lesetipps
Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?

Ein Mann zieht an einem riesigen Virus.

© freshidea / stock.adobe.com

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein