Minijobber in der Praxis

Das müssen Ärzte beachten

Ob Mini- oder Midijob: Wer in Teilzeit arbeitet - auch in geringfügiger Beschäftigung - hat Rechte wie Vollzeitkräfte. Das gilt in großen Unternehmen ebenso wie in der Arztpraxis. Wir erklären, worauf Ärzte achten müssen.

Von Wolfgang Büser Veröffentlicht:
Bei Mini- und Midijobbern fallen weniger Sozialbeiträge an als bei in Vollzeit Tätigen. Ansonsten sind Rechte und Pflichten ähnlich verteilt.

Bei Mini- und Midijobbern fallen weniger Sozialbeiträge an als bei in Vollzeit Tätigen. Ansonsten sind Rechte und Pflichten ähnlich verteilt.

© RABE Media / fotolia.com

KAMEN. Mehr als sechs Millionen Frauen und Männer arbeiten als Teilzeitkräfte - meistens auf 450-Euro-Basis, viele aber auch als "Midi-Jobber" mit Verdiensten zwischen 450 und 850 Euro im Monat.

Oft herrscht die Meinung vor, arbeitsrechtlich hätten sie nicht dieselben Ansprüche wie Arbeitnehmer mit Vollzeitjobs. Doch das stimmt rechtlich gesehen nicht - weder in Unternehmen oder Praxen noch in Privathaushalten. Hier eine Kurzübersicht über die Ansprüche:

Arbeitsvertrag: Auch Mini- oder Midi-Jobber können einen Arbeits-vertrag verlangen. Das sieht das "Nachweisgesetz" vor. Inhalt: Dauer des Arbeitsverhältnisses (befristet oder nicht), Arbeitsort, Aufgabenbereich, Lohnhöhe, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen.

Elternzeit: Sie steht bis zu drei Jahre zu, der Arbeitsplatz bleibt erhalten. Elterngeld (vom Staat) gibt es bis zu einem Jahr - mindestens 300 Euro im Monat bis zu 67 Prozent vom "Netto".

Freiwillige Kranken-/Pflegeversicherung: Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, für den zahlt der Arbeitgeber die Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung.

Unabhängig davon hat aber die oder der freiwillig Versicherte Beiträge an seine Pflegekasse in Höhe von 1,95 Prozent abzuführen. Hat oder hatte er kein Kind, so sind es 2,2 Prozent. Denn es handelt sich um "Einnahmen zum Lebensunterhalt".

Kündigung: Grundsätzlich können Arbeitgeber wie Teilzeitkräfte mit vierwöchiger Frist zum 15. oder zum Letzten eines Monats kündigen. Nach längerer Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Kündigungsfristen auf einen Monat (nach 2 Jahren), auf zwei Monate (5 Jahre), auf drei Monate (8 Jahre) bis auf sieben Monate (nach 20 Jahren).

Für die Arbeitnehmer können dieselben, aber auch kürzere Fristen vereinbart werden. Nach Tarifvertrag können insgesamt andere Fristen gelten.

Lohnfortzahlungsanspruch besteht bis zu sechs Wochen für dieselbe Krankheit (nicht in den ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses). Das gilt für jede neue Krankheit, die nicht zu einer anderen "hinzugetreten" ist, erneut.

Mutterschaftsgeld (einmalig 210 Euro) bekommen Minijobberinnen, die bis 450 Euro verdienen, vom Bundesversicherungsamt in Bonn.

Midi-Jobber haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse in Höhe von 13 Euro pro Tag; die Differenz bis zum Nettoverdienst legt der Arbeitgeber zu. Der Anspruch besteht für sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Mehrlings- oder Frühgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung.

Sozialversicherung: Ein einziger 450-Euro-Job ist abzugsfrei. Der Arbeitgeber zahlt im Regelfall pauschal 13 Prozent für die Kranken- und 15 Prozent für die Rentenversicherung.

Aber: Minijobber, die nach 2012 ihre Tätigkeit aufgenommen haben, sind rentenversicherungspflichtig mit der Differenz zum üblichen Beitrag von 18,9 Prozent, zahlen selbst also nur 3,9 Prozent ihres Verdienstes in die Rentenkasse ein.

Sie haben aber das Recht, von der Versicherungspflicht befreit zu werden. - Im Privathaushalt sind vom Arbeitgeber je 5 Prozent an die Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen.

Hier wären von einem rentenversicherungspflichtigen Minijobber (18,9 minus 5 =) 13,9 Prozent zu zahlen. Bei Midi-Jobbern werden "normale" Sozialversicherungsbeiträge fällig, jedoch beteiligt sich der Arbeitgeber daran in größerem Umfang als der Arbeitnehmer.

Unfallversicherung: Jeder Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber bei der Berufsgenossenschaft angemeldet. Die Beiträge trägt die Firma allein.

Bei einer 450-Euro-Beschäftigung im Privathaushalt wird der Beitrag zur Unfallversicherung unmittelbar von der Minijobzentrale in 45115 Essen, bei der Arbeitnehmer per "Haushaltsscheckverfahren" anzumelden sind, eingezogen.

Urlaub: Auch den "450ern" beziehungsweise "850ern" steht bezahlter Erholungsurlaub für mindestens vier Wochen pro Jahr zu. Wer drei Tage pro Woche arbeitet, der bekommt mindestens (4 Wochen x 3 Tage =) zwölf Tage frei. Bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Tage.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld können Teilzeitkräfte beanspruchen, wenn es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder wenn die Vollbeschäftigten des Betriebes solche Einmalzahlungen erhalten (Gleichbehandlungsgrundsatz).

Und die Pflichten? Ob auf 450 Euro-Basis, als Midi-Jobber oder als Teilzeitkraft mit "halber Stundenzahl" tätig: Die arbeitsvertraglichen Pflichten sind dieselben wie für vollbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das beginnt bei der Pünktlichkeit des Erscheinens am Arbeitsplatz und geht über die Ehrlichkeit dem Betrieb und den Kollegen gegenüber bis hin zur sorgfältigen, die Praxis oder das Unternehmen nicht schädigenden Arbeit einer Teilzeitkraft.

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